Arbeitserlaubnis frage...

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Re: Arbeitserlaubnis frage...

Postby NeiHu » 06 Jan 2012, 13:17

Webseite des Deutschen Instituts (gilt fuer Taiwaner, die mit WHV nach Dtld reisen wollen):
"Wie lange kann ich mit dem "Working Holiday"-Visum arbeiten? Sie können in Deutschland einer beruflichen Fortbildung oder einer kurzen Beschäftigung zur Aufbesserung Ihrer Finanzen nachgehen, jedoch nicht länger als drei Monate für denselben Arbeitgeber arbeiten und nur einen oder mehrere Aus- und Fortbildungskurse von insgesamt bis zu sechsmonatiger Dauer besuchen..."

Sollten einige Taiwaner das unterlaufen, machen sie es illegal.

Auf der DI-Seite gibt es auch eine Q&A-Sektion: http://www.taipei.diplo.de/Vertretung/t ... i-FAQ.html
Vielleicht hat die Taipeh-Vertretung in Deutschland eine aehnliche Uebersicht. Einfach mal googeln.
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Re: Arbeitserlaubnis frage...

Postby milkalex » 06 Jan 2012, 13:37

selbe Regeln gelten in Taiwan fuer Deutsche... also nichts spezielles..
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Re: Arbeitserlaubnis frage...

Postby L_W » 07 Jan 2012, 17:10

Hmm, meine Frage war eigentlich so gemeint: ich möchte ja gerne länger in Taiwan arbeiten (nicht nur sechs Monate und auch nicht bei
wechselnden Arbeitsgebern). Dann macht es für mich doch Sinn, ein Visitor Visum zu beantragen und damit hier auf Jobsuche zu gehen, oder nicht? (und danach ein anderes Visum zu bekommen, mit dem man legal arbeiten darf) Das Working Holiday Visum hab ich quasi nur als Alternative gesehen, da man damit ja zumindest schon mal länger bleiben kann, falls es eben irgendwie länger dauern sollte mit der Suche.
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Re: Arbeitserlaubnis frage...

Postby engerim » 07 Jan 2012, 21:56

L_W wrote:Hmm, meine Frage war eigentlich so gemeint: ich möchte ja gerne länger in Taiwan arbeiten (nicht nur sechs Monate und auch nicht bei
wechselnden Arbeitsgebern). Dann macht es für mich doch Sinn, ein Visitor Visum zu beantragen und damit hier auf Jobsuche zu gehen, oder nicht? (und danach ein anderes Visum zu bekommen, mit dem man legal arbeiten darf) Das Working Holiday Visum hab ich quasi nur als Alternative gesehen, da man damit ja zumindest schon mal länger bleiben kann, falls es eben irgendwie länger dauern sollte mit der Suche.

Ja das geht, allerdings must du dann einen Flug nach Hongkong machen um dann mit dem Arbeitsvisa anzufangen.
Der Erfolg der eigentlichen Jobsuche haengt davon ab in welchem Bereich du arbeitest und ob das Unternehmen dann bereit ist den ganzen Papierkram zu machen.
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Re: Arbeitserlaubnis frage...

Postby tom1807 » 09 Jan 2012, 15:21

Visitor Visa muss für 60 Tage beantragt werden, nur dieses kann verwendet werden um es in ein Working Visa zu ändern.
Dieses muss in D beantragt werden

Working Holiday Visa, kann nicht später in ein Working Visa geändert werden.
D.h. neues Visum beantragen, s.o.
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