Wir (tw Frau, ich Deutscher) erwarten unser erstes Kind. Leben in Taiwan. Ich bin nicht mehr in Deutschland gemeldet.
Erlaubt das deutsche Recht die doppelte Staatsbuergerschaft? Nach meinem Wissen koennen ja zumindest Tuerken bis
zur Volljaehrigkeit 2 Paesse besitzen. Ich weiss aber nicht, ob das aufgrund der Tuerkei ein Sonderstatus ist.
Habe gehoert, dass mit Taiwan solche Regelung nicht anwendbar ist, geruechteweise aber auch gehoert, dass es mit
(mir unbekannten) "Tricks" trotzdem moeglich ist, die Einstaatlichkeit irgendwie auszuhebeln.
Wuerde mich ueber "Feedback" zu diesem Thema von Euch sehr freuen - gerne auch als pm, sofern Ihr Eure Erfahrungen
nicht an die grosse Glocke haengen wollt - Vertraulichkeit von meiner Seite aus ist garantiert.
Vielen Dank,
Moti
PS:
Und ja, natuerlich werde ich auch beim deutschen Institut nachfragen, wollte aber erst mal abwarten, was ich hoffentlich
von Euch so zu lesen bekommen werde.






