Meine Replik bezog sich eher auf das letzte Posting von TouDuKe. Das klang so, als ob es die normalste Loesung der Welt sei, sich mal kurz in Dtld. anzumelden, Kindergeld zu beantragen und dann wieder nach Taiwan zurueckzukehren.
Das klang so? Ich hab lediglich MoTis Ansicht mit einem persönlichem Beispiel wiedersprochen um zu helfen. Ich hab meinen Sohnemann mit seinem Reisepass - ohne Geburtsurkunde - angemelden und auch wieder abgemeldet. Alles schön dem Meldegestz entsprechend. Ich hab für ihn kein Kindergeld beantragt, weiß aber, dass dies geht und werde dass auch machen wenn wir in ein paar Jahren vielleicht/hoffentlich/möglicherweise/wenn Buddha will nach Deutschland ziehen. Ich wurde letztes Jahr von der freundlichen Mitarbeiterin beim Anmelden darüber informiert.
Der Zusatz über die Möglichkeit Kindergeld zu beantragen bezog sich auf MoTi's
Ok, Baby hat dann deutschen Kinderreisepass, aber wie zB denn Kindergeld beantragen, wenn sich das Standesamt die (vom anderen user genannten) 2 Jahre Zeit laesst, eine deutsche Geburtsurkunde auszustellen ?
Kindergeld aufgrund eines Reisepasses kann ich mir nicht recht vorstellen, dass das funktioniert ...
Das Klang für mich nach Angst, nach erfolgtem Umzug nach Deutschland 2 Jahre lang kein Kindergeld beantragen zu können, so a la
Kindergeldbeamter: Ah ah ich sehe grad Sie sind erst letzte Woche aus Taiwan eingereist und haben Ihr Kind erst vorgestern hier bei uns in der Stadt angemeldet. Tjaahaa in diesem Fall gibts Kindergeld nur nach Vorlage des 2 Jahre vor der Geburt Ihres Kindes in Berlin 1 beantragten Geburtsnachweises. 









